Seit 1. Jänner 2020 müssen sogenannte e-cards ein Foto des Karteninhabers aufweisen. In mehr als 85 Prozent greifen die Behörden dazu auf vorhandene Fotos zurück – etwa in den gespeicherten Dateien für Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein. In diesen Fällen müssen Bürgerinnen und Bürger von sich aus nicht aktiv werden. Ihre neue e-card wird automatisch erstellt und zugestellt.
Wer allerdings über keines der genannten Dokumente verfügt, muss ein Foto, das den offiziellen Passbildkriterien entspricht, zu einer Registrierungsstelle bringen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um die Sozialversicherungsanstalten (zum Beispiel „Österreichische Gesundheitskasse“, vormals „Gebietskrankenkassa“). Der Magistrat hat sich aber dazu entschlossen, bei der e-card-Umstellung mitzuhelfen und für Villacherinnen und Villacher freiwillig ebenso als Anlaufstelle zu fungieren.
Dokumente mitbringen!
Wer sein Foto im Magistrat abgeben möchte, kann dies ab Montag, 2. März, während der Geschäftszeiten der Abteilung „Bürgerservice / Passamt“ (Eingang Rathaus, Mo-Do 8-15 Uhr sowie Freitag 8-11.30 Uhr) tun. Mitzubringen ist neben der e-card und einem Passfoto auch ein österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis (Originaldokument) sowie ein Ausweisdokument. Menschen, die über keinen Ausweis verfügen, müssen mit einem sogenannten Identitätszeugen erscheinen. Diese Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Achtung: Wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kann das Foto ausschließlich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Klagenfurt oder im Polizeikommissariat Villach, Trattengasse 34, registrieren lassen.
Von der neuen Regelung ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahre sowie Personen in den Pflegestufen 4 bis 7.
Öffnungszeiten Bürgerservice / Passamt
Die Abteilung „Bürgerservice / Passamt“ ist über den Haupteingang im Rathaus erreichbar.
Öffnungszeiten: Mo-Do 8-15 Uhr sowie Freitag 8-11.30 Uhr.
Die e-card-Formalitäten können ab Montag, 2. März 2020, erledigt werden.