Top 3 in Österreich: Für den Öffentlichen Dienst gilt wie für jedes Privatunternehmen: Je besser die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, desto höher die Qualität der Arbeit. Die Stadt Villach hat daher in den vergangenen zwei Jahren ihr Recruiting, also ihr Personalfindungs- und -auswahlverfahren, modernisiert und verbessert.
Das Ergebnis: Beim jährlichen „Best Recruiter“-Ranking der in Wien ansässigen „career Institut & Verlag GmbH“ (bestrecruiters.eu) verbesserte sich Villach in der Gesamtwertung um mehr als 180 Plätze. Im Detail-Ranking „Öffentlicher Dienst“ gelang der Stadt sogar erstmals ein Stockerlplatz: Rang 3! Villach ist damit die einzige Stadt im Spitzenfeld. Zum Vergleich: Im Jahr davor lag Villach auf Rang 12. Insgesamt wurden 1.341 Arbeitgeber aus Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst in Österreich, Deutschland und der Schweiz bewertet. Analysiert werden dabei Faktoren wie Social-Media-Aktivitäten, inhaltliche Qualität der Stellen-Anzeigen, Tempo und Qualität der Kontaktaufnahme mit den Job-Bewerbern, Feedback nach dem Bewerbungsprozess etc.
Modern und erfolgreich
„Ein großartiger Erfolg“, freut sich Bürgermeister und Personalreferent Günther Albel. „Er zeigt, dass wir als Stadt Villach im modernen Wettbewerb um die besten Köpfe eine relevante Rolle spielen können. Damit sichern wir die bestmögliche Arbeit für unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Magistratsdirektor Christoph Herzeg betont den deutlich moderneren Online-Auftritt der Stadt (villach.at/jobs) und die Rundum-Betreuung der Job-Interessenten. „Unser erklärtes Ziel ist es, sich um potenzielle neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu kümmern. Ihnen von Anfang an zu zeigen: Hier seid ihr willkommen.“ Künftig sollen noch verstärkt Kooperationen mit Schulen und Fachmessen aufgebaut werden. „Perfektes Recruiting ist ein Prozess, der nie endet. Es gibt stets Optimierungs-Potenzial“, sagt Herzeg.
Best Recruiter-Ranking, Kategorie „Öffentlicher Dienst“
1. Land Salzburg
2. Wirtschaftskammer Österreich
3. Magistrat Villach
4. Stadtverwaltung Wien
5. Finanzmarktaufsicht