Die Villacher Stadtregierung hat einstimmig beschlossen, dass für die Dauer des dritten Lockdowns in den Kurzparkzonen bis voraussichtlich 16. Jänner keine Gebühren zu entrichten sind.
Österreich befindet sich seit 26. Dezember im dritten Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Villacher Stadtregierung hat beschlossen, dass während des Lockdowns bis voraussichtlich 16. Jänner keine Parkgebühren in den Villacher Kurzparkzonen zu entrichten sind. Die Regelung soll Menschen entlasten, die wichtige Termine in der Stadt zu erledigen haben, aber aus Corona-Gründen die öffentlichen Verkehrsmittel meiden wollen.
Begrenztes Parken
Die Zeitdauer des Parkens ist weiterhin auf drei Stunden begrenzt. Bitte geben Sie daher beim Parken unbedingt weiterhin an, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben!