Gratis-Vergrößerung von Villacher Gastgärten

Am kommenden Freitag dürfen Gastronomiebetriebe nach der Corona-Zwangspause wieder öffnen – inklusive Gastgärten. Die Öffnung ist mit etlichen Einschränkungen verknüpft, unter anderem mit Mindestabständen zwischen den einzelnen Tischen.

„Dies würde automatisch dazu führen, dass in den Gastgärten nur sehr wenige Tische Platz hätten, der Betrieb wäre unrentabel“, sagt Bürgermeister Günther Albel. Nach der langen Zwangssperre durch die Bundesregierung wollen wir den Villacher Gastronominnen und Gastronomen nicht auch noch dieses Problem aufhalsen.“

Mehr Platz, kein Entgelt
Die Villacher Stadtregierung hat daher ein Entlastungspaket geschnürt: Bis Ende August wird das Benützungsentgelt für Gastgärten auf öffentlichem Grund zur Gänze erlassen – und jenen 64 Wirtinnen und Wirten ermöglicht die Stadt eine kostenlose Vergrößerung ihres Außenbereichs. Dies bezieht sich ausschließlich auf die Fläche, die Anzahl der Verabreichungsplätze darf nicht vermehrt werden.
 
Im Magistrat melden
Ob und wie weit ein Gastgarten vorübergehend vergrößert werden kann, muss von Fall zu Fall und vorab geklärt werden. Gastronominnen und Gastronomen mögen daher ehestmöglich mit der Magistrats-Abteilung Straßenrecht Kontakt aufnehmen. Per Mail strassenrecht@villach.at oder telefonisch unter 04242 / 205-2115.

Gastronomie „schmerzlich vermisst“
„Die Gastronomie wurde zuletzt in Villach schmerzlich vermisst. Es freut mich sehr, dass sie nun wieder aufsperren darf“, spricht Bürgermeister Albel wohl vielen Villacherinnen und Villachern aus dem Herzen.

Gastgärten VillachGastronomie sperrt mit 15. Mai 2020 aufGratis Gastgarten VergrößerungKein Benützungsentgelt bis Ende August 2020